AUDEG erfüllt bereits heute alle Voraussetzungen an eine Prüfende Stelle für die Durchführung von Prüfungen nach §8a BSIG bei Betreibern Kritischer Infrastrukturen und steht Ihnen bei der Umsetzung der gesetzlichen Nachweispflicht gegenüber dem BSI und den anstehenden Prüfungen als kompetenter Partner ab sofort zur Seite.
Unser vielschichtiges Kompetenzregister bietet Ihnen dabei die ideale Grundlage, um einen passenden Partner mit der entsprechenden Expertise für eine bevorstehende Prüfung oder ein anstehendes Zertifizierungsaudit zu finden.
Da AUDEG Unternehmen sowohl bei der Auditierung, z.B. im Rahmen von Prüfungen nach §8a BSIG unterstützen kann als auch mittels der AUDEG Zertifizierungsstelle Managementsysteme zertifizieren kann, legen wir besonderen Wert darauf, diese beiden Bereiche streng voneinander zu trennen. Zu diesem Zweck unterziehen wir uns wiederholten Überprüfungen und bilden zusätzliche Ausschüsse, um unsere eigene Neutralität in allen Themen zu gewährleisten.