Schulung: Erlangung der Prüfverfahrens-Kompetenz gemäß § 8a (3) BSIG

Betreiber Kritischer Infrastrukturen haben mindestens alle zwei Jahre die Erfüllung der Anforderungen gemäß §8a (1) BSIG (BSI-Gesetz) auf geeignete Weise nachzuweisen. Der Nachweis kann dabei gemäß §8a (3) BSIG durch Sicherheitsaudits, Prüfungen oder Zertifizierungen erfolgen.

Das BSI gibt dazu auf ihren eigenen Seiten eine Orientierungshilfe zu Nachweisen gemäß § 8a (3) BSIG und veröffentlicht eine Liste aller Schulungsanbieter mit der Prüfverfahrens-Kompetenz für § 8a (3) BSIG. AUDEG ist auf dieser BSI-Liste verzeichnet und bietet eigene Schulungen an, bei denen die "Zusätzliche Prüfverfahrens-Kompetenz für § 8a BSIG" erworben werden kann. Die Schulung wendet sich an externe und interne Prüfer im Bereich IT-Sicherheit, interne Revisionsstellen oder Wirtschaftsprüfer und wird von unseren Trainern Boban Kršić und Michael Schmid, die über eine langjährige aktive Mitarbeit im UP KRITIS verfügen, durchgeführt. Die zweitätigen Schulungen finden in Frankfurt am Main und der Berliner Geschäftsstelle statt.

Der Preis für die zweitätige Schulung inkl. Abschlussprüfung beträgt 1.390,00 Euro (1.168,07 € netto, zzgl. 19% MwSt.) und beinhaltet eine Schulungsunterlage, Pausenverpflegung und Mittagessen sowie die Teilnahmebescheinigung. Mitglieder von AUDEG zahlen lediglich 1.090,00 Euro (915,97 Euro netto, zzgl. 19% MwSt.). Weitere Informationen zur Schulung (genaue Örtlichkeit, etc.) folgen ca. 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn. Termine auf Anfrage.

Bei Interesse an einer Schulung schicken Sie bitte eine E-Mail an schulung@audeg.de. Wir werden Sie umgehend per Mail oder telefonisch kontaktieren. 

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