Mitglied werden

Für Mitglieder der AUDEG - Deutsche Auditoren eG bilden wir eine neutrale Instanz und Clearingstelle. Gemeinsam definieren wir abgestimmte Standards für Zertifizierungen und Audits, auch durch Mitarbeit in allen relevanten Gremien und Strukturen. Als Mitglied werden Sie außerdem Teil eines umfangreichen Netzwerkes. Mit einem Eintrag in unserem Kompetenzregister bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Ihre Kompetenzen und Professionalität zu präsentieren. Des Weiteren organisieren wir exklusive Schulungen und Fortbildungen und ermöglichen so unseren Mitgliedern die Erreichung und Erhaltung der notwendigen Dienstleistungsqualität bei der Erbringung von Zertifizerungsaudits.

Um Mitglied der AUDEG zu werden, muss mindestens ein Geschäftsanteil erworben werden. Es fällt außerdem ein monatlicher Beitrag an. Genauere Informationen können unserer Satzung entnommen werden. Natürlich beraten wir Sie auch gern persönlich, nehmen Sie mit uns Kontakt auf!

Gebührenordnung

Für die Aufrechterhaltung des Betriebs und der Zertifizierungsstelle benötigt AUDEG – Deutsche Auditoren eG fortlaufende Einnahmen. Die Einnahmen basieren auf der folgenden Gebührenordnung:

Geschäftsanteile

Jedes Mitglied muss mindestens einen und höchstens drei Geschäftsanteile in Höhe von 1.500 (eintausendfünfhundert) Euro erwerben. Der Geschäftsanteil wird mit dem Tag der positiven Bestätigung der Beitrittserklärung durch den Vorstand der Genossenschaft fällig.

Mitgliedsbeiträge

Jedes persönliche Mitglied der Genossenschaft muss unabhängig von der Zahl der erworbenen Geschäftsanteile einen monatlichen Mitgliedsbeitrag in Höhe von 50 (fünfzig) Euro zahlen. Der Mitgliedsbeitrag ist jeweils für 12 Monate, insgesamt 600 (sechshundert) Euro, im Voraus fällig.

Bei Firmenmitgliedschaften beträgt der monatliche Mitgliedsbeitrag 100 (einhundert) Euro - in Summe für 12 Monate 1.200 (eintausendzweihundert) Euro. Dafür können seitens der Firma zwei Personen - eine Vertretungsperson in allen Belangen, die die Mitgliedschaft von AUDEG betreffen, insbesondere auf Generalversammlungen, sowie ein Auditor mit der entsprechenden fachlichen Kompetenz - benannt werden. Für jede weitere Person, die im Rahmen der Firmenmitgliedschaft benannt wird, beträgt der monatliche Mitgliedsbeitrag 50 (fünfzig) Euro - in Summe für 12 Monate 600 (sechshundert) Euro und ist ebenfalls im Voraus fällig.

Aufnahmegebühr

Für Mitglieder, die ab dem 1. Oktober 2017 Mitglied der Genossenschaft werden, wird eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 1.500 (eintausendfünfhundert) Euro erhoben. Die Aufnahmegebühr wird mit der Beitrittserklärung an die Genossenschaft fällig.

Umsatzsteuer

Die von AUDEG angebotenen Schulungen sind als im Inland ausgeführte sonstige Leistungen (§ 3 (9) UStG) steuerbar und nach §1 (1) Nr.1 S.1 UStG steuerpflichtig. Geschäftsanteile, Mitgliedsbeiträge und Aufnahmegebühr sind von der Umsatzsteuer befreit.

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